top of page

Verpackungsgesetz:

Stichtag 1. Januar 2019

Ich bin eine Subline. Klicken Sie hier, um Ihren eigenen Text hinzuzufügen
und mich zu bearbeiten.

Von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz - Was steckt dahinter?

Seit dem 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung ab. Sie bringen mit Ware befüllte Verpackungen inklusive Füllmaterial in den Verkehr, die beim Endverbaucher anfallen? Dann sind Sie betroffen.

 

Unabhängig davon, wie Sie die verpackungsrechtlichen Pflichten bisher erfüllt haben: Das neue Gesetz zwingt Sie dazu in der Verpackungslizenzierung völlig neue Wege gehen!

Jetzt unabhängig beraten lassen

Ermittlung

lizenzpflichtiger Verpackungen und deren Zuordnung

Prüfung

von Drittbeauftragungen und Handelsbeziehungen

Beratung

zu den neuen Rechtspflichten

Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit

Wir schätzen adhoc Ihren Handlungsbedarf ein. Wie weit sind Sie bereits im Thema und haben Sie bereits Schritte unternommen?
 

Kurzfristig reagieren:
Mit unseren Antworten können wir erstmal auf die wichtigsten anstehenden Änderungen kurzfristig reagieren. 

Anschließend erstellen wir einen Soll-Ist-Vergleich, anhand dessen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Lizenzierungslösung überarbeiten.

Leistungen im Detail:

Analyse

von Verträgen

Kontrolle

und Mengenabgleich der Vollständigkeitserklärung

Verpackungsanalyse

Erfassung, Verwiegung, Zuordnung der Verpackungen
inklusive Dokumentation

Rechtssichere Verträge und ausgezeichnete Konditionen

Das neue Verpackungsgesetz verpflichtet Sie zu einem Abschluss eines Vertrages mit einem Entsorgungsunternehmen.

  • Wir übernehmen die Ausschreibung

  • Wir bewerten die Preise der in Frage kommenden Systeme

  • Wir lassen die Bonität des Systems prüfen

 

Vermeiden Sie von vornherein kostspielige Nachforderungen Ihrer System- und Handelspartner.

Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Vertragsverhandlung.

Jetzt unabhängig beraten lassen

Strafen jetzt noch vermeiden

Es drohen laut Strafkatalog Bußgelder bis zu 200.000 EUR bzw. ein generelles Vertriebsverbot, wenn Sie sich nicht rechtzeitig registrieren bzw. falsche Angaben über Ihre Verpackungen machen. 

Lassen Sie es nicht soweit kommen und handeln Sie jetzt.

Wir helfen gerne.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt auf:

E-Mail *

Name

Betreff

Ihre Nachricht

Danke! Die Nachricht wurde gesendet.

Zelsus Consulting GmbH & Co. KG

Bismarckstraße 2

20259 Hamburg

Tel.: 040 / 84 89 29 80

kontakt@zelsus.de

www.zelsus.de

bottom of page